Dr. Nils Schmid
Minister a.D.
Mitglied des Deutschen Bundestages - Wahlkreis Nürtingen
Außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Co-Vorsitzender der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung
Mitglied im Auswärtigen Ausschuss
Stv. Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss (Notparlament im Verteidigungsfall)
Mein Ansporn
Ich bin in Filderstadt und Nürtingen aufgewachsen und zur Schule gegangen. Meinen Zivildienst habe ich bei der AWO auf den Fildern geleistet. Ich habe Jura studiert, weil ich an unseren Rechtsstaat glaube. Ich will, dass es gerecht zugeht. Deshalb bin ich Politiker geworden.
Meine Frau Tülây hat türkische Wurzeln. Mit unserem Sohn und unserer Tochter feiern wir zuhause in der Familie Weihnachten und das Opferfest. Das Eigene wertschätzen, das Andere respektieren: Daraus entsteht das Besondere für mich.
Wir leben in einer wundervollen Heimat: Die Landschaft und die Menschen in der Region am Mittleren Neckar, am Albtrauf, auf den Fildern und im Schönbuch sind liebenswert - auch wenn sich für manche deren schwäbischer Charme erst auf den zweiten Blick voll entfaltet. Ich bin viel in der Welt unterwegs. Gerade deshalb weiß ich um das Besondere von Land und Leuten meiner Heimat - sie im Parlament zu vertreten, ist mir eine Ehre und Verpflichtung.
Lebenslauf
Geboren am 11. Juli 1973
Evangelisch
Verheiratet mit Tülây Schmid, zwei Kinder
Rechtsanwalt (Tätigkeit ruht seit 2011)
Ausbildung
- 1993 Abitur am Eduard-Spranger-Gymnasium Filderstadt (heute: Elisabeth-Selbert-Gymnasium)
- 1994 bis 1999 Jurastudium an der Universität Tübingen
- 1999 erstes juristisches Staatsexamen
- 2001 zweites juristisches Staatsexamen
- 2006 Promotion „Staatliches Liegenschaftsmanagement, Staatsverschuldung und Staatsvermögen“ bei Prof. Ferdinand Kirchhof an der Eberhard Karls Universität Tübingen
Mandat
- ab 1997 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg
- 2001 finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion
- 2006 stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion
- 2011 Spitzenkandidat der SPD zur Landtagswahl
- 2011 stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
- 2016 erneute Wahl in den Landtag; kunst- und kulturpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion
- 2017 Wahl in den Deutschen Bundestag (Wahlkreis Nürtingen)
- seit 2018 außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
- seit 2019 Mitglied der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung;
seit 2020 Mitglied in deren Vorstand und
seit 2022 Co-Vorsitzender (zusammen mit Brigitte Klinkert, Mitgl. der frz. Assemblée Nationale) - 2021 Wiederwahl in den Deutschen Bundestag
- Mitglied im Auswärtigen Ausschuss
- Stv. Mitglied im Verkehrsausschuss (bis November 2023)
- Stv. Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss
Die SPD und ich
- 1991 Eintritt in die SPD
- 1993 bis 1997 Juso-Kreisvorsitzender in Esslingen
- 1993 bis 2011 Mitglied im SPD-Kreisvorstand Esslingen
- 1996 bis 1998 stellvertretender Juso-Landesvorsitzender in Baden-Württemberg
- 1999 bis 2010 Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Nürtingen
- 2009 bis 2016 Vorsitzender der SPD Baden-Württemberg
- seit 2017 Mitglied im SPD-Kreisvorstand Esslingen
Ehrenämter
Werner-Weinmann-Stiftung
Werner Weinmann war ein Politiker und Unternehmer aus Filderstadt, dem ich sehr verbunden bin. Schon in meiner Jugend ermunterte er mich bei meinem politischen Engagement. Völlig überraschend starb er 1997, was auch mein Leben unerwartet veränderte: Als sein Zweitkandidat rückte ich als jüngster Landtagsabgeordneter in den Landtag von Baden-Württemberg nach. Um an die Person Werner Weinmann zu erinnern und sein langjähriges Engagement im sozialen und bürgerschaftlichen Bereich zu würdigen und fortzuführen, rief der Bundestagsabgeordnete Rainer Arnold gemeinsam mit der Familie Weinmann 2003 die Werner-Weinmann-Stiftung ins Leben. Der Schwerpunkt der Stiftungsarbeit liegt in der Förderung der Alten- und Jugendhilfe und der Unterstützung von generationsübergreifenden Projekten. 2019 habe ich den Vorsitz des überparteilichen Stiftungsvorstandes übernommen. Über Ihr Interesse an der rein ehrenamtlichen Stiftungsarbeit würde ich mich sehr freuen:
www.werner-weinmann-stiftung.de
Wahlkreis und Region
(unvollständige Aufzählung)
- 2003 (Gründungs-) Mitglied des Stiftungsrats der Werner-Weinmann-Stiftung, Filderstadt;
- seit 2019 Vorsitzender des Vorstands
- 2003 - 2011, wieder seit 2016 Vorsitzender des Kuratoriums der Kunststiftung Baden-Württemberg
- 2006 - 2011 und 2016 - 2021 Mitglied des Vorstands des Vereins der Freunde und Förderer der Wilhelma e.V.
- 2007 - 2014 Mitglied des Kuratoriums der Akademie Schloss Solitude, seit 2016 Mitglied des Beirats der Akademie Schloss Solitude
- seit 2008 Mitglied des Kuratoriums des Deutsch-Türkischen Forums Stuttgart
- 2012 - 2017 (Gründungs-) Mitglied des Kuratoriums der "Aktion Sterntaler", Reutlingen
- 2017 - 2021 Mitglied des Stiftungsrats Zeit für Menschen (Initiative der Samariter-Stiftung Nürtingen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements)
- seit 2018 Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Bundespräsident Theodor-Heuss-Haus, Stuttgart
- seit 2019 Mitglied des Vorstandes des Deutsch-Französischen Instituts (dfi), Ludwigsburg
Bundespolitik und Internationales
(unvollständige Aufzählung)
- Mitglied des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V. (DGAP), Berlin
- Mitglied des European Leadership Network (ELN), London
- Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Berlin
- Mitglied des Politischen Beirates des Wirtschaftsforums der SPD e.V., Berlin
- Mitglied des Beirates des Zentrums für Osteuropa- und internationale Studien (ZOIS), Berlin
- Mitglied des Beirates des Konsortiums der Türkisch-Deutschen Universität e.V. (K-TDU), Istanbul
- Mitglied der Deutsch-Türkischen Gesellschaft e.V. (DTG), Berlin
Transparenz
Meine Einkünfte und Nebentätigkeiten
Als Wählerinnen und Wähler sprechen Sie uns Abgeordneten Ihr Vertrauen aus. Das Mandat ist deshalb Verpflichtung gegenüber den Menschen im Land, Rechenschaft abzulegen. Das beinhaltet für mich auch, dass die Bezüge von Abgeordneten transparent und nachvollziehbar sind – und ebenso ihre Nebentätigkeiten und deren Einkünfte. In den nachfolgenden Ausführungen sehen Sie nicht nur meine Einkünfte, sondern erfahren auch Hintergründe und Erläuterungen.
Eine „angemessene Entschädigung“
Das Grundgesetz besagt: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.” (Art. 48 Abs. 3). Ziel ist, dass Abgeordnete von Spenden und anderen Zuwendungen unabhängig sein und keiner Nebentätigkeit nachgehen müssen, damit sie ihr Mandat frei ausüben können. Außerdem soll verhindert werden, dass nur diejenigen politische Ämter bekleiden, die es sich finanziell leisten können.
Aber was heißt „angemessen“ bei Bundestagsabgeordneten, die die höchsten politischen Entscheidungsträger in unserem Land sind? Die einen finden die Diäten zu hoch (z.B. gemessen am Durchschnittseinkommen der Bevölkerung), die anderen zu niedrig (z.B. um für bestimmte Spezialisten attraktiv zu sein, die anderswo mehr verdienen können). So oder so: Wer allein des Geldes willen in die Politik strebt, tut sich selbst keinen Gefallen – und den Bürgerinnen und Bürgern erst recht nicht.
Bundestag entscheidet autonom, aber nicht losgelöst
Um die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu garantieren, entscheidet das Parlament selbst über die Höhe der Einkünfte – ein Umstand, der historisch begründet ist. So gab es im Deutschen Kaiserreich ab 1871 ein Diätenverbot, nicht zuletzt, um einfache Leute wie z.B. Arbeiter vom Reichstag fernzuhalten. Die Autonomie ist daher ein grundlegendes Merkmal einer echten parlamentarischen Demokratie, die heute jedoch oft kritisiert wird. Um dem Vorwurf der „Selbstbedienungsmentalität“ zu begegnen, hat der Bundestag 2011 eine unabhängige Kommission eingesetzt, um Empfehlungen für die Höhe und die zukünftige Entwicklung der Abgeordnetenbezüge auszuarbeiten.
Diese Kommission hat zum einen empfohlen, die Höhe der Entschädigung an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten zu orientieren. Die Tätigkeit als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans ist nach Auffassung der Kommission am ehesten mit einem Bundesrichter vergleichbar. Zum anderen hat der Bundestag entschieden, ab 2016 die Entwicklung der Diäten gemäß einem Index des Statistischen Bundesamtes anzupassen, der sich am Durchschnitt der Lohnentwicklung in Deutschland orientiert („Nominallohnindex“). Das heißt, steigen die Löhne im Durchschnitt der Bevölkerung, steigen im Folgejahr die Diäten analog, sollten sie hingegen sinken, sinken auch die Diäten zeitverzögert.
Übrigens: Ein Oberbürgermeister einer baden-württembergischen Stadt mit 100.000 Einwohnern verdient in etwa das Gleiche. In Anbetracht der Verantwortung, der Arbeitszeit von 60 bis 80 oder noch mehr Stunden pro Woche, dem Umstand, dass Termine am Abend und am Wochenende normal sind, ist das sicherlich ein passender Vergleich. Zu bedenken gilt es auch, dass die Amtszeit von Abgeordneten befristet ist. Wenn sie nicht wiedergewählt werden, könnten sie zwar theoretisch in ihren vorherigen Beruf zurückkehren. In Zeiten von lebenslangem Lernen ist das aber oft unrealistisch. Verpasste Karriereschritte lassen sich auch nicht nachholen. Viele Abgeordnete verzichten folglich auf eine relativ planbare Karriere in ihrem erlernten Beruf, in dem sie sich weiterentwickeln könnten.
Die Einkünfte konkret
Die Abgeordnetenentschädigung („Diät“) beträgt seit dem 1. Juli 2024 11.227,20 € monatlich. (Zum Vergleich: 2022 und 2023: 10.591,70 €). Sie ist voll zu versteuern. Wir erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen oder Boni.
Neben der Abgeordneten-Diät kommt für mich noch ein Zuschlag für meine Tätigkeit als Obmann (Sprecher) der SPD-Fraktion im Auswärtigen Ausschuss hinzu, der monatlich 1.548,49 € (Stand Oktober 2023) beträgt. Auch dieser ist einkommensteuerpflichtig. Alle sonstigen Tätigkeiten, z.B. in Beiräten und Kuratorien, übe ich rein ehrenamtlich aus.
Amtsausstattung: Aufwandspauschale, Personal und Sachleistungen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kennen die sogenannten Werbungskosten, die durch ihren Beruf entstehen und für die sie bei ihrer Steuererklärung eine Pauschale geltend machen können, ebenso z.B. die Kilometerpauschale für Fahrten zum Arbeitsplatz. Abgeordnete können keine Werbungskosten steuerlich absetzen. Für die Kosten, die durch die Ausübung meines Mandats entstehen, erhalte ich stattdessen eine steuerfreie Kostenpauschale. Sie wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt seit dem 1. Januar 2024 5.051,54 € monatlich.
Aus der Kostenpauschale bezahle ich u.a. die Miete und den Betrieb meines Wahlkreisbüros, also z.B. die Kosten für Möbel, Reinigung, Versicherung usw. Auch Zeitungsabos, Porto und vieles mehr müssen die Abgeordneten selbst bezahlen. Darüber hinaus finanziere ich über dieses Budget Veranstaltungen, die der politischen Information der Bürgerinnen und Bürger dienen. Diese Kostenpauschale wird also hauptsächlich für meine Arbeit vor Ort verwendet. Durch die viele Zeit, die ich in Berlin verbringe, benötige ich dort zudem eine Zweitunterkunft; auch sie bezahle ich aus diesen Mitteln.
Mein Büro im Bundestag samt Möblierung und IT-Geräten wird mir kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Für die Ausübung meines Bundestagsmandats stehen mir im Wahlkreis und in Berlin qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu meiner Unterstützung zur Verfügung. Nur für diesen Zweck kann ich monatlich auf 25.874 € Personalmittel zurückgreifen (Stand: 1. März 2024), um etwa wissenschaftliche Mitarbeiter, Verwaltungsangestellte oder studentische Hilfskräfte zu beschäftigen. Auch die finanzielle Entschädigung für bei mir beschäftigte Praktikanten/innen wird aus diesen Mitteln bezahlt sowie Dienstreisen meiner Mitarbeiter. Die Gehälter werden direkt von der Bundestagsverwaltung an die Mitarbeiter ausgezahlt. Nicht in Anspruch genommene Personalmittel behält der Deutsche Bundestag ein, sie verfallen am Jahresende.
Bestimmte Sachleistungen, insbesondere Telefon- und Internetgebühren, können zur Erstattung eingereicht werden, wobei jeder Posten einzeln belegt werden muss. Die Kosten sind jährlich gedeckelt (12.000 €), Reste werden nicht erstattet oder übertragen.
Der Deutsche Bundestag stellt mir bestimmte Leistungen für Dienstreisen zur Verfügung, dazu zählen zum Beispiel innerdeutsche Flüge und eine Netzkarte der Deutschen Bahn. Fahrtkosten im Wahlkreis trage ich selbst.
Alterseinkünfte und Übergangsgeld
Die Altersentschädigung der Abgeordneten schließt die Lücke in der Altersversorgung, die den Abgeordneten dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind, anstatt einer anderen Berufstätigkeit nachgehen zu können. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit weder Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt noch gilt die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag als Dienstzeit im Sinne des Beamtenversorgungsrechts.
Anspruch auf Altersentschädigung haben Abgeordnete erst, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben (ab 2012 bis 2029 stufenweise Anhebung der Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr) und mindestens ein Jahr dem Bundestag angehörten. Die Höhe der Altersentschädigung bemisst sich nach der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung. Der Steigerungssatz beträgt für jedes Jahr Mitgliedschaft 2,5 % der Abgeordnetenentschädigung (maximal 65% - nach 26 Jahren). Beispiel: Scheidet heute (2019) ein 58-Jähriger Abgeordneter nach 8 Jahren Zugehörigkeit aus dem Bundestag aus, erhält er ab seinem 67. Lebensjahr (2029) 20% der dann aktuellen Aufwandsentschädigung. Diese ist voll zu versteuern, andere Bezüge aus öffentlichen Kassen werden angerechnet.
Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, insgesamt längstens für 18 Monate (steuerpflichtig). Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Einkünfte - auch aus privaten Quellen - auf das Übergangsgeld angerechnet.
Nebeneinkünfte
Über die Frage, was eine angemessene Entschädigung für Abgeordnete ist, kann man sicher trefflich streiten. Ich halte einen anderen Aspekt politisch für weitaus wichtiger: Die Frage nach den Nebentätigkeiten und deren Vergütung. Auch hier halte ich Transparenz für das oberste Gebot. Wenn ein Abgeordneter einen Großteil seiner Einkünfte gar nicht vom Steuerzahler, sondern durch die Tätigkeit seiner eigenen Kanzlei, aus dem Aufsichtsrat einer Firma, von einem Interessenverband oder durch Redeauftritte verdient, so finde ich das zunächst einmal gar nicht verwerflich. Aber die Wählerinnen und Wähler müssen das wissen! Deshalb setze ich mich mit der SPD für deutlich stärkere Offenlegungsregeln bei den Nebeneinkünften ein.
Mein baden-württembergischer SPD-Fraktionskollege Christian Lange (MdB bis 2021) hat hier große Verdienste erworben, weil er mit der von ihm vorangetriebenen Änderung des Abgeordnetengesetzes mehr Transparenz ermöglicht hat. Die Änderung dient der Aufklärung und Vorbeugung von Interessenkonflikten und wirtschaftlichen Abhängigkeiten von Abgeordneten. Es wurde klargestellt, dass die Wahrnehmung des Mandates im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten stehen muss. Tätigkeiten daneben bleiben aber auch in Zukunft weiterhin möglich. Dabei sind Zuwendungen ohne angemessene Gegenleistungen nicht zulässig. Es muss ausgeschlossen werden, dass Parlamentarier für das Nichtstun in einem Unternehmen bezahlt werden. Die Höhe der Einkünfte muss dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Dabei wurde ein Kompromiss gefunden, wonach die Einstufung innerhalb bestimmter Kategorien erfolgt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet.
Wie oben bereits erwähnt, übe ich alle meine Tätigkeiten in Beiräten, Kuratorien etc. rein ehrenamtlich aus. Meine Anwaltstätigkeit ruht bereits seit 2011.
SPD setzt schärfere Regeln für Abgeordnete durch
Nach mehreren Fällen von Mandatsmissbrauch in Reihen der Union ("Maskenaffäre"), haben CDU und CSU - auch unter dem Druck der Öffentlichkeit - endlich eingelenkt: Auf maßgebliches Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion hat die Große Koalition am 26. März 2021 schärfere Transparenz-Regeln für Abgeordnete beschlossen und sich auf folgende Regeln geeinigt: Nennenswerte Einkünfte aus Nebentätigkeiten, Unternehmensbeteiligungen und Aktienoptionen müssen künftig auf Euro und Cent veröffentlicht werden. Unternehmensbeteiligungen werden bereits ab 5 Prozent (statt bisher ab 25 Prozent) veröffentlicht.
Die Regeln im Einzelnen:
- Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind künftig anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen.
- Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden künftig bereits ab 5 Prozent (bislang: 25 Prozent) der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht.
- Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.
- Aktienoptionen werden künftig anzeige- und veröffentlichungspflichtig sein und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben. Von der Anzeigepflicht sollen auch vergleichbare Finanzinstrumente umfasst sein.
- Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Fragen der konkreten Abgrenzung und Definition müssen noch im Gesetzgebungsprozess geklärt werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, sollen erlaubt bleiben, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist und eine noch zu bestimmende Grenze nicht überschreitet.
- Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden untersagt.
- Der Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken ist schon heute gemäß der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages unzulässig, führt aber zu keiner Sanktion. Wir werden das ändern und den Missbrauch künftig gesetzlich verbieten.
- Abschöpfung verbotener Einnahmen: Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft missbrauchen oder gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen.
- Für die Fälle der Nummer 5 bis 7 wird als zusätzliche Sanktion auch ein Ordnungsgeld verhängt.
- Reform des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit).
- Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete wird verboten.
- Die Koalition wird weitere Regelungen für mehr Transparenz im Parteiengesetz vorschlagen.
https://www.spdfraktion.de/themen/spd-fraktion-setzt-schaerfere-regeln-abgeordnete